Erdbestattung
Die Erdbestattung ist noch die übliche Form der Beisetzung in Deutschland. Hier wird der Verstorbene in einem dafür vorgesehenen Sarg nach einer Trauerfeier oder Abschiednahme beerdigt.
Der Ort der Bestattung kann grundsätzlich nicht frei gewählt werden, sondern richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften. Als möglicher Bestattungsort wird der letzte Wohnsitz des Verstorbenen oder der Ort, an dem sich bereits eine Familiengrabstätte befindet ausgewählt. Diese Vorschriften erlauben nur einen kleinen Spielraum.
Die Arten der Grabstätten unterscheiden sich in
- Wahlgrabstätten:
Art und Lage der Grabstätte kann auf dem Friedhof gewählt werden. Es wird ein Nutzungsrecht erworben, das auch verlängert werden kann. - Reihengrabstätten:
Art und Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben. Es sind nur Einzelgrabstellen möglich, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. - Erdrasengrabstellen / Anonyme Grabstelle:
Art und Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben, es sind nur Einzelgrabstellen möglich. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.


