Feuerbestattung

Die Feuerbestattung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dabei wird der Verstorbene in einem Feuerbestattungssarg zum Krematorium gebracht, eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt.

Die Beisetzung der Urne kann auf einem Friedhof erfolgen. Die Grabstätten unterscheiden sich in:

  • Urnenwahlgrabstätte:
    Art und Lage der Grabstätte kann auf dem Friedhof gewählt werden. Es können mehrere Urnen beigesetzt werden. Es wird ein Nutzungsrecht erworben, das auch verlängert werden kann.
  • Urnenreihengrabstätte:
    Art und Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben. Beisetzung nur einer Urne. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
  • Anonyme Urnengrabstätte:
    Die Urne wird in einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Pflege der Rasenfläche wird vom Friedhof übernommen. Ein Namensverzeichnis mittels einer Stele wird von einigen Friedhöfen angeboten.
  • Urnenwand:
    Die Aschenkapsel wird in einem zuvor ausgewählten Wandfach eingestellt. Eine Gedenkplatte verschließt dieses. Nicht alle Friedhöfe verfügen über Urnenwände.