Der Familienbetrieb

Wie wichtig ein professioneller Partner in der Bestattung ist, zeigt sich bei der Beratung und der Umsetzung Ihrer Wünsche. Seit 1995 sind wir, die Familie Kraft als Bestattungsunternehmen tätig und legen besonderen Wert auf die Qualität unserer Arbeit. Damit Sie heute und auch in Zukunft darauf bauen können, arbeiten wir jetzt schon die nachfolgende Generation ein.

Menschliche Nähe und moralische Unterstützung ist gerade in schweren Stunden wichtig. Deshalb ist es unser Bestreben, Sie bereits vorab aufzuklären, bevor ein Trauerfall eintritt. Denn in dieser Situation ist man oft nur schwer aufnahmefähig und auch selten bereit überlegte Entscheidungen zu treffen.

Der Trauerprozess ist schwer genug. Wir sehen uns als Partner, der Sie entlastet. Wir bieten Ihnen alle Serviceleistungen rund um die Beerdigung an.

Seit 2005 haben wir den Steinmetzbetrieb hinzugenommen. So können wir nicht nur kompetent beraten, sondern auch auf Sonderwünsche optimal eingehen.

Wir sind für Sie da: Tel. 06322/ 62564

Ein Mensch ist gestorben - was ist zu tun?

Bei einem Sterbefall im Haus, ist der erste Schritt, einen Arzt zu rufen. Ist der Hausarzt nicht verfügbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, wird die Todesbescheinigung ausgestellt, die er beim Verstorbenen zurücklässt.
Wenn Sie für die Beisetzung des Verstorbenen verantwortlich sind, können Sie sich mit einem Bestatter Ihrer Wahl in Verbindung setzen.

Wir nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Hierzu brauchen wir folgende Dokumente des Verstorbenen: (Bitte achten Sie darauf, dass wir alle Unterlagen im Original benötigen.)

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis und gegebenfalls den Reisepass
  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern bei Ledigen
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch) bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
  • Rentenbescheide (auch VBL)
  • Pensionsnachweis
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen zahlen
  • Versicherungspolicen von Lebens- / Sterbegeldversicherungen
  • Graburkunde oder Stellenbezeichnung bei vorhandener Grabstelle
  • Kraft Bestattungsvorsorgevertrag, wenn vorhanden

Weitere wertvolle Unterlagen haben wir Ihnen zum Download auf dieser Seite bereitgestellt.

Wichtige Nummern:
Bestattungen Kraft (Tag & Nacht) (06322) 62564
Polizei 110
Feuerwehr 112
Telefonseelsorge (evang.) 0800-111 0 111 (kostenlos)
Telefonseelsorge (kath.) 0800-111 0 222 (kostenlos)

Wir sind für Sie da. Im Trauerfall sichern wir Ihnen die Durchführung einer Bestattung zu, die all Ihren Wünschen und Anforderungen gerecht wird. Tel.: 06322 / 62564

Vorsorge

Viele Menschen machen sich zu Lebzeiten keine Gedanken, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Die Angehörigen sind nicht selten mit der Organisation der Bestattung überfordert. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen fest gehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser auch in Zusammenarbeit mit uns als dem beauftragten Bestattungsunternehmen erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Vorsorge bedeutet: Selbst bestimmen - Notwendiges regeln - Verantwortung in eigener Sache - Entlastung der Hinterbliebenen/Angehörigen.

Der Bestattungsvorsorgevertrag gewährleistet, dass die Bestattung den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Dabei werden der Umfang und der Inhalt eines solchen Vertrages vereinbart. Zur Finanzierung zahlen Sie eine einmalige Summe oder laufend als Beitragszahlung im Rahmen einer Sterbegeldversicherung ein.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Kapitalbildende Sterbegeldversicherung mit Überschussbeteiligung
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Eintrittsalter 40-85
  • Abtretung an Dritte möglich
  • Fremdversicherungsklausel
  • Sofortiger Unfallschutz (doppelte Versicherungssumme)
  • Flexible Beitragszahlungsdauer (geringes Überzahlungsrisiko!)
  • Finanzielle Entlastung und Absicherung Ihrer Hinterbliebenen

Wir beraten Sie gern und umfassend über individuelle Vorsorgemöglichkeiten. Dies kann auf Wunsch in der Vorsorge geregelt werden:

  • Friedhof
  • Grabart
  • Formalitäten / Unterlagen
  • Bestattungsart
  • Gestaltung der Beisetzung und Trauerfeier (inklusive aller besonderen Möglichkeiten des Bestattungsunternehmens Kraft)
  • Kosten für den Sarg / Typ des Sarges
  • Weitere Ausstattungsmerkmale
  • Umfang der Nachfeier
  • Grabmal, Grabinschrift, Grabpflege

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist noch die übliche Form der Beisetzung in Deutschland. Hier wird der Verstorbene in einem dafür vorgesehenen Sarg nach einer Trauerfeier oder Abschiednahme beerdigt.

Der Ort der Bestattung kann grundsätzlich nicht frei gewählt werden, sondern richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften. Als möglicher Bestattungsort wird der letzte Wohnsitz des Verstorbenen oder der Ort, an dem sich bereits eine Familiengrabstätte befindet ausgewählt. Diese Vorschriften erlauben nur einen kleinen Spielraum.

Die Arten der Grabstätten unterscheiden sich in

  • Wahlgrabstätten:
    Art und Lage der Grabstätte kann auf dem Friedhof gewählt werden. Es wird ein Nutzungsrecht erworben, das auch verlängert werden kann.
  • Reihengrabstätten:
    Art und Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben. Es sind nur Einzelgrabstellen möglich, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
  • Erdrasengrabstellen / Anonyme Grabstelle:
    Art und Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben, es sind nur Einzelgrabstellen möglich. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dabei wird der Verstorbene in einem Feuerbestattungssarg zum Krematorium gebracht, eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt.

Die Beisetzung der Urne kann auf einem Friedhof erfolgen. Die Grabstätten unterscheiden sich in:

  • Urnenwahlgrabstätte:
    Art und Lage der Grabstätte kann auf dem Friedhof gewählt werden. Es können mehrere Urnen beigesetzt werden. Es wird ein Nutzungsrecht erworben, das auch verlängert werden kann.
  • Urnenreihengrabstätte:
    Art und Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben. Beisetzung nur einer Urne. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
  • Anonyme Urnengrabstätte:
    Die Urne wird in einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Lage der Grabstätte wird vom Friedhof vorgegeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Pflege der Rasenfläche wird vom Friedhof übernommen. Ein Namensverzeichnis mittels einer Stele wird von einigen Friedhöfen angeboten.
  • Urnenwand:
    Die Aschenkapsel wird in einem zuvor ausgewählten Wandfach eingestellt. Eine Gedenkplatte verschließt dieses. Nicht alle Friedhöfe verfügen über Urnenwände.

Baumbestattung

Eine alte Bestattungsform wird neu entdeckt. In extra als Friedstätte gekennzeichneten Wäldern wird die Aschekapsel am Fuße eines zuvor gewählten Baumes beigesetzt.


Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ruheforst.de

Schweizer Alpen

Mitten in der Natur der Schweizer Alpen in weiten Höhen, auf einer saftigen Almwiese, einem Felsvorsprung oder einem wilden Bergbach wird die Aschekapsel beigesetzt bzw. die Asche eingestreut.

Die Ausfuhr der Urne aus Deutschland erfolgt mit Genehmigung der Behörden.
Der natürliche Charakter soll erhalten bleiben, aus diesem Grund wird auf das Anlegen von Wegen, das Aufstellen von Grabkreuzen oder Grabsteinen, sowie auf das Niederlegen von Blumen verzichtet. Die wunderschöne Gegend in den Schweizer Alpen ist für die Angehörigen eine bleibende Gedenkstätte.

Seebestattung

Bei der Seebstattung wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone in eigens dafür ausgewiesenen Seegebieten übergeben. Für diese Bestattungsform sind spezielle Seeurnen (leicht vergängliches Material) vorgesehen.

Luftbestattung

Nach der Einäscherung wird die Asche mit einem Heißluftballon in ruhiger Fahrt über ein großes Waldgebiet in Frankreich gebracht. Dort wird sie nach einer kurzen Zeremonie ausgestreut.


Auch hier können Angehörige ihren Verstorbenen auf dieser letzten Reise begleiten.

Weltraumbestattung

Die Weltraumbestattung ist eine der außergewöhnlichsten Varianten. Die Urne wird mit einem Teil der Asche des Verstorbenen von den USA oder von Baikanur aus in den Weltraum gebracht.

Die Restasche wird im Pazifik, in der Nähe des Ortes Vandenberg (Airbase in California) bestattet. Alternativ kann die Restasche auch in einem heimischen Urnengrab beigesetzt werden.